Haushalt: Kreis genehmigt Wittens Sicherungskonzept

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat mit Schreiben vom 24. April das Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Witten genehmigt: nachlesbar auf www.witten.de, Haushalt 2024. Oder einfach hier klicken. Der Rat hatte das HSK und die Satzung am 19. März 2024 beschlossen.

Vorläufige Haushaltsführung endet, das Sparen geht weiter

Die Haushaltssatzung kann nun veröffentlicht werden (19. KW) und wird dann rechtskräftig. Damit endet die sogenannte vorläufige Haushaltsführung, in der nur zuvor begonnene Investitionen fortgesetzt werden konnten und freiwillige Leistungen nicht zulässig waren.

Jetzt können die Schulbaumaßnahmen weiter vorangetrieben werden, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der IGA weitergeführt und Straßensanierungen umgesetzt werden. Freiwillige Zuschüsse an Träger und Vereine, die im Haushalt enthalten sind, können ausgezahlt werden.

Allerdings müssen auch die im HSK enthaltenen Maßnahmen umgesetzt werden und dazu in den folgenden Monaten und Jahren weitere Umsetzungsentscheidungen getroffen werden. Denn das Haushaltsjahr 2024 weist ein Defizit von rund 46 Mio. Euro auf, das bis 2034 ausgeglichen werden muss. Daher weist der Kreis auch ausdrücklich darauf hin, dass unterjährige Haushaltsverbesserungen unbedingt zur Verbesserung des Ergebnisses eingesetzt werden sollten.

Quartalsbericht: Keine Besserung

Und dann ist da noch der Haushaltsstatus zum 31.3.2024, über den Kämmerer Kleinschmidt am kommenden Montag (29. April) im Haupt- und Finanzausschuss berichten wird. Auch dieser so genannte Umsetzungs- bzw. Quartalsbericht zeigt keine Besserung: Der Aufgabenzuwachs und die damit steigenden Aufwendungen ist ungebremst, die Gewerbesteuererträge bleiben verhalten und die Belastung durch die Altschulden ist unverändert hoch.

Der komplette Bericht wird am Montag ab ca. 17 Uhr online stehen: auf witten.de, ebenfalls unter Haushalt 2024, hier.

Nur wenn diese Probleme durch Bund und Land endlich gelöst werden, kann das HSK ohne übermäßige Belastung für Bürgerinnen und Bürgern sowie die örtliche Wirtschaft zum Erfolg geführt werden.

(25.04.2024 – mk/lk)