Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse bzw. Rechenschaftsberichte

Auf dieser Seite finden Sie die festgestellten Jahresabschlüsse der Stadt Witten. Der zuletzt festgestellte Jahresabschluss ist der Jahresabschluss 2021. Der Rat der Stadt Witten hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahres-abschlussprüfung aufgrund der

Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses

folgende Beschlüsse gefasst:

a) Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest.

b) Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW den Jahresüberschuss entsprechend der Darstellung im Jahresabschluss zu behandeln.

c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Der vom Rat der Stadt Witten festgestellte Jahresabschluss 2021 ist gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW entsprechend dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 18.01.2024  angezeigt worden. Dieser hat mit Schreiben vom 26.01.2024 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Veröffentlichung bestehen.

Der Jahresabschluss ist gem. §96 Abs. 2 Satz 2 Go NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Die „Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 nach § 101 Gemeindeordnung (GO) NRW und Entlastung des Bürgermeisters nach § 96 (1) GO NRW“ und der damit verbundene Hinweis zur öffentlichen Auslegung bei der Bürgerberatung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Zudem wird in den Tageszeitungen unter Angabe des Inhaltes des Amtsblattes auf die Veröffentlichung hingewiesen.

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