brennende Kerze auf schwarzen Hintergrund

Stiller Feiertag: Besondere Regeln am Totensonntag

Am Sonntag, 26. November, steht mit dem Totensonntag der dritte stille Feiertag des Monats an. An diesem Tag ist nicht gestattet:

  1. Märkte, gewerbliche Ausstellung und ähnliche Veranstaltungen von 05.00 bis 18.00 Uhr
  2. Sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden von 05.00 bis 18.00 Uhr
  3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 05.00 bis 18.00 Uhr
  4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 05.00 bis 18.00 Uhr
  5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 05.00 bis 18.00 Uhr

(20.11.2023)