Am Sonntag, 26. November, steht mit dem Totensonntag der dritte stille Feiertag des Monats an. An diesem Tag ist nicht gestattet:
- Märkte, gewerbliche Ausstellung und ähnliche Veranstaltungen von 05.00 bis 18.00 Uhr
- Sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden von 05.00 bis 18.00 Uhr
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 05.00 bis 18.00 Uhr
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 05.00 bis 18.00 Uhr
- alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 05.00 bis 18.00 Uhr
(20.11.2023)