Mit dem Jahr 2023 wird im Wittener Verwaltungsvorstand auch eine Ära zu Ende gehen: Seine vierte Amtszeit wird Frank Schweppe nicht mehr vollständig absolvieren, sondern zum 31.12.2023 beenden.
Erstmals als Beigeordneter für eine achtjährige Amtszeit gewählt wurde er zum 1.12.1996, die jüngste (dritte) Wiederwahl erfolgte zum 1.12.2020. Ende Dezember scheidet Schweppe als 65-Jähriger kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Amt des Ersten Beigeordneten und des Dezernenten für Soziales, Jugend, Recht, Sicherheit und Ordnung aus.
Für die Stadt Witten gilt es nun, die Stelle des / der Beigeordneten für das Dezernat III neu zu besetzen. Der Rat der Stadt Witten hat am Montag, 6. November, die entsprechende Stellenausschreibung beschlossen, die nun auch an verschiedenen Stellen – online auf Interamt unter www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1049740 und in Printmedien – veröffentlicht wird.
Gesucht: Beigeordnete/r (m/w/d) Soziales, Jugend, Recht, Sicherheit und Ordnung
Die Fußstapfen sind groß, die Aufgabe ist anspruchsvoll: Die Stadt Witten sucht eine umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, die Akzente setzt für eine soziale, sichere und familienfreundliche Stadtentwicklung vor Ort.
- Zum Geschäftsbereich des Dezernates gehören derzeit die folgenden Organisationseinheiten: Amt für Jugendhilfe und Schule, Amt für Wohnen und Soziales, Ordnungsamt, Rechtsamt, Bürgerberatung, Standesamt, Sport.
- Die Kernaufgaben: Leitung und Steuerung des Dezernates im Rahmen politischer, rechtlicher und finanzieller Vorgaben; zielorientierte, wertschätzende und motivierende Führung der Beschäftigten des Dezernates; konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, dem Verwaltungsvorstand, dem Rat und den Fachausschüssen der Stadt Witten; Netzwerkarbeit mit verschiedenen externen Akteurinnen und Akteuren; Repräsentation des Dezernates nach innen und außen.
- Die Einstellung erfolgt als kommunale/r Wahlbeamtin/Wahlbeamter auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren mit grundsätzlicher Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes bei Wiederwahl. Die Besoldung richtet sich entsprechend der Eingruppierungsverordnung NRW derzeit nach Besoldungsgruppe B3 LBesO NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW gewährt.
- Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerbende müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Mitzubringen ist die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom an einer Universität oder Masterabschluss) in einem für die Aufgaben des Dezernates passenden Fachgebiet oder die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen. Alle weiteren Anforderungen finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber in der Ausschreibung: hier.
Interimszeit und Auswahlverfahren
Bis die Stelle wiederbesetzt ist, werden Bürgermeister und Stadtkämmerer den Geschäftsbereich von Frank Schweppe vertretungsweise übernehmen. Später wird das Auswahlverfahren, wie gewohnt in enger Abstimmung mit den politischen Fraktionen, durchgeführt.
(16.11.2023 – 10/lk)