Strommast, Foto: Pixabay

Strompreispaket: Rund 500 Wittener Unternehmen profitieren

Mit einem Strompreispaket möchte die Bundesregierung den im internationalen Vergleich sehr hohen Strompreis für produzierende Unternehmen senken. Statt einem generellen Industriestrompreis für alle Unternehmen wurde nun eine Entlastung speziell für die produzierenden Unternehmen auf den Weg gebracht, da viele von ihnen mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb stehen.

„Die Senkung der Stromkosten ist ein gutes Signal für den Standort Witten. In unserer Stadt profitieren rund 500 produzierende Unternehmen davon. Das ist gut für die Unternehmen, das ist gut für die Arbeitsplätze, das ist gut für den Standort Witten“, so Anja Reinken, Leiterin des Amtes für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung. Auch in Witten ist die sichere, preiswerte und nachhaltige Versorgung mit Energie für die Unternehmen ein wichtiges Thema geworden. Dabei geht es nicht nur um den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern auch um die Frage, wie Unternehmen, die bisher fossiles Gas einsetzen, künftig mit Wasserstoff versorgt werden können.

Wesentliches Element des Pakets ist die Senkung der Stromsteuer für die produzierenden Unternehmen. Diese zahlen bisher 1,54 Cent Stromsteuer pro Kilowattstunde (KwH). Künftig fällt nur noch der europäische Mindestsatz von 0,05 Cent an. Da die Bundesregierung für 2024 bereits einen Zuschuss zu den ebenfalls in den Strompreis einfließenden Netzentgelten beschlossen hat, ergibt sich auch an dieser Stelle eine Ersparnis für die Unternehmen von rund einem Cent pro KwH. In Summe bedeutet das für ein Unternehmen mit einem Verbrauch von zum Beispiel 40.000 KwH eine Ersparnis von 996 Euro für das Jahr 2024. Ein größeres Unternehmen mit einer Million KwH Verbrauch spart im ersten Jahr 24.900 Euro. Für die Jahre 2024 und 2025 soll die Steuersenkung verbindlich festgeschrieben werden, für die Folgejahre bis 2028 muss je nach Haushaltslage neu entschieden werden.

Auch für bundesweit rund 9.000 energieintensive Unternehmen gibt es eine positive Nachricht. Die bisher bis Ende 2024 befristete Regelung eines Spitzenausgleichs, der ihnen einen Großteil der Stromsteuer erstattet, geht in der für die Unternehmen günstigeren Neuregelung auf. Zudem entfällt Bürokratie, denn die Ersparnis wird von den Energieversorgern gleich mit der Stromrechnung an die Unternehmen weitergegeben. Eine Beantragung oder Abrechnung ist nicht erforderlich.

(14.11.2023 – wifö/lk)